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Behindertenbehandlung

Die ambulante zahnärztliche Behandlung von Patienten mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen erfordert für die Praxis einige Voraussetzungen:

Schon allein für den Transport ist eine behindertengerechte Parkmöglichkeit, eine Rampe für Rollstühle, sowie - falls Treppenstufen zur Praxis führen - ein behindertengerechter Fahrstuhl nötig.

Die Praxis sollte frei von Bodenschwellen sein. Breite Türen, sowie ein behindertengerechtes WC sind wichtig. Im Behandlungsraum ist ausreichend Platz für einen Rollstuhl vonnöten.

Die Behandlung von geistig Behinderten erfordert viel Zeit und Geduld für das Praxisteam. In manchen Fällen kann es sein, dass sie in Vollnarkose durchgeführt werden muss.

 



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